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AGICOA auf einen Blick


AGICOA steht als Kürzel für den Verband für die Internationale Kollektive Wahrnehmung für audiovisuelle Werke: Association de Gestion Internationale Collective des Oeuvres Audiovisuelles.

AGICOA wurde 1981 als internationale nicht-staatliche Organisation gegründet, um die Urheberrechte der Produzenten an audiovisuellen Werken wahrzunehmen; dies gilt insbesondere im Bereich der Kabelweitersendung von TV-Programmen in Kabelnetzen und ähnlicher Verfahren der Weitersendung. Unsere Mitglieder sind Produzentenverbände in aller Welt, die insgesamt mehr als 6.000 Rechteinhaber repräsentieren.

Als neutrale gemeinnützige Einrichtung ist AGICOA in zahlreichen Ländern tätig. Wir ziehen Tantiemen für die Weitersendung von audiovisuellen Werken ein und schütten diese an die Produzenten der genannten Werke und/oder deren Rechteinhaber aus. In manchen Ländern, in denen zwingende gesetzliche Vorschriften an die Stelle von freien Verhandlungen über die wirtschaftlichen Bedingungen der Rechteinräumung getreten sind, besorgt AGICOA den Einzug der Vergütungen.

Wann immer ein audiovisuelles Werk in Kabelnetzen oder in vergleichbarer Form weitergesendet wird, ist grundsätzlich eine Entschädigung fällig. Es ist die Aufgabe von AGICOA, die Zahlung dieser Tantiemen durchzusetzen und sie sodann an die anspruchsberechtigte Rechteinhaber auszuschütten. Die Ausschüttung erfolgt auf der Basis der Auswertung der Daten über die Ausstrahlung der Werke durch die Fernsehsender in den jeweiligen Ländern.

AGICOA ist auf reiner Kostenbasis tätig. Die Kosten werden vor der Ausschüttung der Tantiemen abgezogen und entsprechen im Durchschnitt einem Anteil von weniger als 10% der Einnahmen.