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AGICOA steht als Kürzel für den Verband
für die Internationale Kollektive Wahrnehmung für audiovisuelle
Werke: Association de Gestion Internationale Collective des Oeuvres
Audiovisuelles.
AGICOA wurde 1981 als internationale nicht-staatliche
Organisation gegründet, um die Urheberrechte der Produzenten
an audiovisuellen Werken wahrzunehmen; dies gilt insbesondere im
Bereich der Kabelweitersendung von TV-Programmen in Kabelnetzen
und ähnlicher Verfahren der Weitersendung. sind Produzentenverbände in aller Welt, die insgesamt
mehr als 6.000
repräsentieren.
Als neutrale gemeinnützige Einrichtung ist AGICOA in zahlreichen
Ländern tätig. Wir ziehen Tantiemen für die Weitersendung
von audiovisuellen Werken ein und schütten diese an die Produzenten
der genannten Werke und/oder deren Rechteinhaber aus. In manchen
Ländern, in denen zwingende gesetzliche Vorschriften an die
Stelle von freien Verhandlungen über die wirtschaftlichen Bedingungen
der Rechteinräumung getreten sind, besorgt AGICOA den Einzug
der Vergütungen.
Wann immer ein audiovisuelles Werk in Kabelnetzen oder in vergleichbarer
Form weitergesendet wird, ist grundsätzlich eine Entschädigung
fällig. Es ist die Aufgabe von AGICOA, die Zahlung dieser Tantiemen
durchzusetzen und sie sodann an die anspruchsberechtigte Rechteinhaber
auszuschütten. Die Ausschüttung erfolgt auf der Basis
der Auswertung der Daten über die Ausstrahlung der Werke durch
die Fernsehsender in den jeweiligen Ländern.
AGICOA ist auf reiner Kostenbasis tätig. Die Kosten werden vor der
Ausschüttung der Tantiemen abgezogen und entsprechen im Durchschnitt
einem Anteil von weniger als 10% der Einnahmen.
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