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Definition des Begriffs "Rechteinhaber" : unabhängige Produzenten bzw. die von ihnen mandatierten Rechteinhaber oder Rechtsnachfolger, die Rechte an audiovisuellen Werken im Hinblick auf deren Weitersendung im Kabel oder in ähnlicher Form besitzen. Dabei kann es sich sowohl um eine natürliche Person als auch um eine juristische Person handeln.
Ein Rechteinhaber ist aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht in der Lage, seine Rechte einzeln gegenüber Kabelbetreibern geltend zu machen. Er muss sich dazu der Dienste einer Verwertungsgesellschaft bedienen.
Als neutrale gemeinnützige Einrichtung ist AGICOA in zahlreichen
Ländern tätig. Wir ziehen Tantiemen für die Weitersendung von audiovisuellen
Werken ein und schütten diese an die Produzenten der genannten Werke
und/oder deren Rechteinhaber aus. In manchen Ländern, in denen zwingende
gesetzliche Vorschriften an die Stelle von freien Verhandlungen
über die wirtschaftlichen Bedingungen der Rechteinräumung getreten
sind, besorgt AGICOA den Einzug der Vergütungen.
Wann immer ein audiovisuelles Werk in Kabelnetzen oder in vergleichbarer
Form weitergesendet wird, ist grundsätzlich eine Entschädigung fällig.
Es ist die Aufgabe von AGICOA, die Zahlung dieser Tantiemen durchzusetzen
und sie sodann an die anspruchsberechtigten Rechteinhaber auszuschütten.
Die Ausschüttung erfolgt auf der Basis der Auswertung der Daten, die
über die Ausstrahlung der Werke auf den verschiedenen Fernsehsendern
in den jeweiligen Ländern zur Verfügung stehen.
Um sich bei AGICOA anzumelden, besuchen Sie bitte unsere entsprechende
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